Kosten sind steuerlich absetzbar

Welches Kind berechtigt zum Abzug von Kinderbetreuungskosten?

 

Ein Kind, das das zehnte Lebensjahr zum Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat, und für das einem der beiden Elternteile länger als sechs Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht.

 

Für die Ferienbetreuung (zB. Ferienlager) sind sämtliche Kosten      (z. B. auch jene für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum und vom Ferienlager) steuerlich absetzbar.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx#